Die Antifa und der (Un-)Ordnungsdezernent Rafael Reißer

Bürgermeister Rafael Reißer von der CDU, der in Darmstadt für Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit sorgen könnte, hat sich vor dieser Aufgabe seit langem gedrückt. Zumindest dann, wenn es die Konkurrenzpartei AfD betrifft. Seit drei Jahren stört die Antifa Bürgersprechstunden und andere Veranstaltungen der AfD als Kreisverband und der AfD-Fraktion im Stadtparlament, wenn diese den Meinungsaustausch mit Darmstädter Bürgern suchen. Und ebenso lange ist die Antifa dabei, einen fairen Wahlkampf der AfD durch Störaktionen unmöglich zu machen.

Bürgermeister Reißer weiß das seit langem, aber tut so gut wie nichts dagegen. So auch letztens beim Neujahrsempfang der AfD Ende Januar: Wieder standen die Antifa und die mit ihr verbündeten links-grünen Gruppen vor dem AfD-Versammlungslokal in Eberstadt. Und ihr einziges Argument war dieses: Durch überhöhte Beschallung/Dröhnung aus überdimensionierten Lautsprechern den Vortrag eines Experten für Diesel-Fahrverbote zu stören;  diesen die AfD-Fraktion interessierten Darmstädter Bürgern angeboten.

Der Nebenzweck der Antifa und ihrer linksextremen, faschistoiden Hilfstruppen: Durch übergroßen Lärm und üble Diffamierungsreden möglichst viele Darmstädter Bürger zu  bedrohen und zu vertreiben, sodass sie erst gar nicht wagen, an den grölenden Demonstranten vorbei ins Versammlungslokal zu kommen.

Als die AfD-Fraktion den Einsatzleiter der Polizei bat, darauf hinzuwirken, dass die Lautsprecher deutlich niedriger gestellt wurden würden, sagte dieser: Dazu sei er nicht befugt. Das Ordnungsamt, dem Reißer vorsteht, habe dies nicht erlaubt.

Da diese Störungen durch Lärm schon sehr häufig vorkommen waren, schrieb der Stadtverordnete Olaf Sigmund für die AfD-Fraktion Darmstadt eine Beschwerde an Herrn Reißer als zuständigen Ordnungsdezernenten, und zwar mit folgendem Inhalt:

Die Störungen durch die dröhnenden Lautsprecherboxen erfüllten den Tatbestand eine Gesundheitsschädigung durch Lärm nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz, da diese eine erhebliche Ruhestörung der Anwohner darstellen würden. Denn im Paragraf 117 heißt es:

„§ 117 OWiG – Unzulässiger Lärm. (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“

Außerdem sei es eine erhebliche Störung der Veranstalter und der Darmstädter Bürger als Gäste der AfD Darmstadt. Weiterhin erfüllten die Störungen durch die Gegenkundgebung der extremen, links-grünen Gruppen wahrscheinlich den Straftatbestand des Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes – zum Nachteil der AfD und der an ihrem politischen Programm interessierten Darmstädter Bürger. Denn in diesem Gesetzestext heißt es:

„Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Zu dieser Beschwerde schrieb – etwas kleinlaut – der Bürgermeister Reißer:

„Die von Ihnen geschilderten Störungen durch Musikbeschallung aus Lautsprecherboxen – auch für die umliegenden Anwohner – waren zutreffend. … Künftig wird die Versammlungsbehörde darauf achten, dass es zu derartigen Störungen durch Beschallungsanlagen nicht mehr kommt.“

Eine etwas dubiose Aussage: Denn das Ordnungsamt von Herrn Reißer weiß seit Jahren davon, dass linksextreme Gruppen wie die sogenannte Antifa und ihre aggressiven Hilfstruppen alles tun, um Veranstaltungen der AfD zu behindern. Aber entscheidendes im Vorfeld hat das Ordnungsamt bisher nicht getan. Nicht einmal im Nachhinein, wenn von der AfD Anzeige wegen Verstößen nach der Lärmverordnung erstattet wurde.

Versprechungen wurden schon öfter gemacht. Aber die Störungen gab es immer wieder.

Man wird sehen, ob man sich bei Ordnungsdezernent Reißer, den manche deswegen schon „Unordnungs-Dezernent“ nennen, diesmal auf seine Versprechen verlassen kann; oder ob man weiterhin verlassen ist.

Posted in Allgemein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Hiermit erkenne ich die Datenschutz-Bestimmungen an.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.